Liefer- & Verkaufsbedingungen

Geltungsbereich

Vertragsgrundlage zwischen Obersteirerraumdesign(Inhaber Alexander Perl) und dem Kunden (Käufer) ist der Inhalt des Auftragsscheines. Durch dessen Unterfertigung gelten die Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen als Vertragsbestandteil. Für Verbrauchergeschäfte nach dem Konsumentenschutzgesetz gelten diese Bedingungen nur insofern, als sie nicht dem Gesetz widersprechen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Preise

Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich Verpackung frei am vereinbarten Übernahmeort des Kunden, sofern die Zustellung mit Fahrzeugen von Obersteirerraumdesign (Perl Alexander) vereinbart wird. Gewünschte Sonderverpackung wird zusätzlich verrechnet. Wird eine andere Versandart (Bahn, Post, Spediteur) gewünscht, gehen die Frachtkosten zu Lasten des Kunden. Ist die Montage vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Stemm- und Verputzarbeiten und ohne eventuell erforderliches Außengerüst.  Die erforderlichen Bohrungen für die Durchführung der Antriebselemente sind, soweit diese nicht durch Beton, Eisenarmierungen oder sonstige Metallteile erschwert werden, in den Montagepreisen inbegriffen. Bei der Ermittlung der Preise wird davon ausgegangen, dass die Montagearbeiten zusammenhängend (ohne Unterbrechung) durchgeführt werden können. Mehrkosten aus bauseits bedingten Montageverzögerungen werden gesondert verrechnet.

Auftragsbindung

Obersteirerraumdesign (Perl Alexander) steht es frei, die Annahme einer Bestellung binnen vier Wochen schriftlich abzulehnen. Da die Erzeugnisse nach Maß gefertigt werden, sind Umtausch oder Rücknahme unmöglich. Die Richtigkeit der Maßangaben im Auftragsschein gilt durch die Unterschrift des Kunden als überprüft und bestätigt, sofern die Maßabnahme durch den Kunden erfolgt ist.

Abnahme der Naturmaße

Der Liefertermin, sofern festgelegt, ist nur dann bindend, wenn die Abnahme der Naturmaße zum vereinbarten Termin ermöglicht wird. Sind anstelle von Naturmaßen Maße aus den vom Kunden bereitgestellten Plänen heranzuziehen, muss deren Richtigkeit vom Kunden schriftlich bestätigt werden.

Lieferzeit

Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorgesehen ist. Bei Nichteinhaltung eines von Obersteirerraumdesign (Perl Alexander) zugesicherten Liefertermins ist der Kunde verpflichtet, schriftlich eine Nachfrist von zumindest vier Wochen zu setzen. Dem Kunden steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn Obersteirerraumdesign durch höhere Gewalt, Streiks oder sonst ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung des Liefertermins verhindert ist. In solchen Fällen beginnt die Nachfrist mit Wegfall des Hindernisses. Über den Rücktritt hinausgehende nachteilige Verzugsfolgen für Obersteirerraumdesign sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Kunden ist ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zugeführt worden.

Leistungsausführung/Montage

Der Kunde ist verpflichtet, für das ordnungsmäßige Zusammenwirken aller Werkunternehmer und somit für die technisch sinnvolle Reihenfolge der Arbeiten zu sorgen. Bei Verletzung dieser Pflicht gehen nachteilige Folgen zu Lasten des Kunden. Ausführungstermine sind nur dann bindend, wenn zum vereinbarten Termin die Montagearbeiten begonnen werden können. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Stromanschlüsse vorhanden sind.

Zahlungen/Zahlungsverzug

Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Obersteirerraumdesign hat das Recht, bei Bauvorhaben mit längerer Laufzeit Teilrechnungen im Ausmaß des Baufortschrittes zu stellen. Bei Teilrechnungen wird die Anzahlung berücksichtigt. Teilzahlungen sind unabhängig von eventuell durchzuführenden Nachbesserungsarbeiten zu leisten. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist Obersteirerraumdesign berechtigt, ab dem Fälligkeitstag folgenden Tag Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz sowie bei Unternehmensgeschäften in der Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 352 UGB) zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, auch Mahnspesen sowie außergerichtliche und vorprozessuale Inkassospesen, z.B. eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros, zu ersetzen. Wird Obersteirerraumdesign nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden wegen anhängiger Exekution fraglich ist, ist Obersteirerraumdesign berechtigt, die Ware nur Zug um Zug gegen Zahlung oder Leistung angemessener Sicherheit auszuliefern. Unabhängig davon ist Obersteirerraumdesign in solchen Fällen zur Rechnungslegung vor Lieferung berechtigt. Eine Aufrechnungseinrede kann vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung in einem Zusammenhang mit der Lieferung steht.

Vorauszahlung, Sicherheitsleistung

Obersteirerraumdesign kann eine Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt. Obersteirerraumdesign ist insbesondere dann berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn der Creditreform-Bonitätsindex über 300 oder das KSV-Rating über 350 liegt bzw. wenn das empfohlene Höchstkredit-Limit durch den Auftragswert überschritten wird. Die Vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Auftragswertes. Statt einer Vorauszahlung kann Obersteirerraumdesign die Leistung einer Sicherheit (z.B. Barsicherheit, Bankgarantie) unter sinngemäßer Anwendung der für die Vorauszahlung geltenden Bestimmungen verlangen. Siehe auch den vorhergehenden Punkt (Zahlungen/Zahlungsverzug).

Übergabe und Transport

Mit der vereinbarten Übergabe oder Absendung geht auch die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die von Obersteirerraumdesign gelieferte und montierte Ware abzunehmen, sobald Obersteirerraumdesign ihm die Beendigung der Montage schriftlich oder mündlich angezeigt hat. Dies gilt auch dann, wenn Lieferung und Montage keinen einheitlichen Auftrag bilden. Erkennbare Mängel müssen vom Kunden unverzüglich schriftlich gerügt werden.
Bei Versand der Ware mit Post, Bahn oder Spediteur übernimmt Obersteirerraumdesign keine Transporthaftung. Auch in diesen Fällen müssen dem Transportführer Schäden unverzüglich und nachweislich mitgeteilt werden. Bei Nichtannahme der Ware muss Obersteirerraumdesign vom Kunden unverzüglich schriftlich und unter Anführung der Gründe verständigt werden, widrigenfalls ist die Abnahme anzunehmen. Auch bei Inbetriebnahme der von Obersteirerraumdesign gelieferten Ware gilt die Übernahme als vollzogen. Bei Nichtannahme der Ware ohne Verschulden von Obersteirerraumdesign ist Obersteirerraumdesign berechtigt, die Ware ohne Montagekosten in Rechnung zu stellen.

Gewährleistung/Garantie

Für besondere Eigenschaften der gelieferten Ware hat Obersteirerraumdesign nur dann einzustehen, wenn eine schriftliche Garantiezusage in Form eines Angebotes, Auftrages oder einer Rechnung vorliegt. Schäden, die durch Einfluss von starkem Windzug, Sturm, Fehlbedienung, Schäden in Folge des Einsatzes von textilen Beschattungen bei Regen (Wassersackbildung bzw. Überlastung des Gegenzuges) oder die durch Montagefehler bei Eigenmontagen verursacht werden, fallen nicht unter die Garantiezusage oder die gesetzliche Gewährleistung. Der Kunde ist verpflichtet, Obersteirerraumdesign allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 (vierundzwanzig) Monaten, schriftlich bekannt zu geben. Obersteirerraumdesign ist berechtigt, Gewährleistungsmängel unentgeltlich innerhalb einer vierwöchigen Frist durch Nachbesserung, Lieferung eines Ersatzteiles oder überhaupt durch eine Ersatzlieferung zu beheben. Im Rahmen der Garantiezusage ersetzt Obersteirerraumdesign fehlerhafte Teile durch gleichwertige oder neue. Technisch bedingte Farbabweichungen oder Materialänderungen bleiben vorbehalten, Farbunterschiede können zwischen neuen Teilen und bestehenden, den Umwelteinflüssen ausgesetzten Teilen, vorkommen. Der Kunde ist verpflichtet, die fehlerhafte Ware auf Gefahr und Rechnung von Obersteirerraumdesign an das Herstellwerk zu übersenden, wenn Obersteirerraumdesign dies anordnet. Nur wenn Obersteirerraumdesign trotz Kenntnis des Mangels das Verbesserungsrecht nicht ausübt, steht dem Kunden das Recht zu, Preisminderung oder Vertragsrücktritt geltend zu machen. Werden an der Ware, ohne dass Obersteirerraumdesign eine Verbesserungsmöglichkeit geboten worden wäre, Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden selbst oder durch Dritte versucht bzw. durchgeführt, geht der Gewährleistungsanspruch verloren. Geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mängel. Leichte Faltenbildung bei Markisen und textilen Beschattungen können naturgemäß vorkommen und gelten daher nicht als Mängel. Die Anbringung von Längs- und Quernähten richtet sich nach den technischen Erfordernissen.

Produkthaftung

Obersteirerraumdesign hat für Sachschäden und Sachfolgeschäden, die ein Kunde auf Grund eines fehlerhaften Produkts erleidet, nicht einzustehen, falls kein Verbrauchergeschäft vorliegt.

Rücktrittsrecht

Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die geschäftliche Verbindung nicht von ihm selbst angebahnt wurde, eine Vertragsbesprechung nicht vorausgegangen ist oder der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von Obersteirerraumdesign für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen noch auf einem Messestand abgegeben hat. In solchen Fällen hat der Kunde das Recht, binnen einer Woche nach Vertragsabschluss schriftlich eine Rücktrittserklärung an Obersteirerraumdesign abzusenden, wobei diese Frist mit Ausfolgung des Auftragsscheines zu laufen beginnt. Im Falle eines Rücktritts, einer Kündigung ist Obersteirerraumdesign berechtigt, die bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung angefallenen nachweislich entstandenen Kosten sowie einen anteiligen, den Kosten entsprechenden Gewinn zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Obersteirerraumdesign. Wird die Ware vor Bezahlung verkauft, tritt der Kunde bereits alle ihm aus der weiteren Veräußerung zustehenden Forderungen an Obersteirerraumdesign ab. Der Eigentumsvorbehalt geht auch dann nicht verloren, wenn die gelieferte Ware nur teilweise ohne Substanzzerstörung entfernt werden kann. Bei Zahlungsverzug ist Obersteirerraumdesign berechtigt, die Ware nach Ankündigung abzuholen und ohne weitere Einwilligung von Seiten des Kunden zu demontieren. Eine solche Demontage erfolgt somit nicht eigenmächtig; der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung einer Besitzstörung. Wenn bei der Demontage Schrauben oder Überkonstruktionen entfernt werden müssen, ist Obersteirerraumdesign nicht verpflichtet, den früheren Zustand wiederherzustellen oder irgendeinen Ersatz zu leisten. Obersteirerraumdesign haftet lediglich für allfällige bei der Demontage neu verursachte Schäden. Der Vertrag wird durch die Warenrücknahme nicht automatisch aufgehoben.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von Obersteirerraumdesign sachlich in Betracht kommende Gericht. Anzuwenden ist österreichisches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen, gleichgültig aus welchem Grund, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.